Die in den Aufgabenkatalogen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (Verkehrsüberwachung und Städtischer Vollzugsdienst) enthaltene befristete Übertragung der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Einhaltung der Plakettenpflicht im Sinne der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218 - Kennzeichenverordnung) wird mit sofortiger Wirkung bis zum 28. Februar 2014 verlängert.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 7. April 2011 der Verlängerung der Aufgabenübertragung zugestimmt.


