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Verbraucher brauchen kein Verbraucherinformationsgesetz
Ob Preis, Design oder Herkunft von Joghurt oder Jeans, die Verbraucher fragen nach; sie erkundigen sich nach Inhaltsstoffen von Lebensmitteln, z. B. nach Eiweiß, Fett, Vitaminen oder Zucker.

Dafür nutzen sie Internet, Telefon-Hotlines, Tage der offenen Tür bzw. sie fragen persönlich an. Oder sie informieren sich über unabhängige Informationsangebote, z. B. von der Stiftung Warentest. Bei den Behörden fragen sie hingegen selten nach. Dies ist ein Ergebnis der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes legte das Verbraucherschutzministerium drei Evaluationsgutachten vor. Danach ist klar: Das VIG wird vor allem von Nichtregierungsorganisationen genutzt und nicht so sehr vom Endkunden: Von 487 Anfragen kamen ungefähr 2/3 allein von Verbraucherschutz- oder Umweltorganisationen.

Verbraucherinformationsgesetz – gute Absicht, …
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz wollte die große Koalition die Rechte der Konsumenten stärken: Verbraucher können sich seit 2008 bei Behörden über Herkunft und Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Zudem dürfen Behörden ihrerseits z. B. bei Verstößen gegen Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches aktiv werden und im Internet informieren.

… aber hohe Folgekosten
Mit unvorhergesehenen Folgekosten: Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Anfragen der Organisationen bei den Landesbehörden häufig sehr unpräzise gestellt sind und dass ihre Beantwortung teilweise Kosten im fünfstelligen Bereich verursacht. Dies geht zu Lasten der Steuerzahler und somit der Verbraucher.

Und die Antwort der Politik?
Die Ergebnisse der Evaluation holen den Ruf nach weiteren und schärferen gesetzlichen Regelungen auf den Plan. Die Opposition will die gesetzlichen Informationsrechte ausweiten: Verbraucher sollen sich künftig nicht nur über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, sondern über alle Produkte und Dienstleistungen bei den Behörden und nach dem Willen der SPD auch direkt bei den Unternehmen informieren dürfen. Sie fordert zudem, dass Behörden verpflichtet werden sollen, bereits Auskünfte über laufende Untersuchungen zu veröffentlichen. Ob dies im Einklang mit der Verfassung steht, bleibt zu klären, denn die Verfassung garantiert jedem das Recht zur Anhörung und zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Das aber würde durch ein solches Vorgehen ernsthaft in Frage gestellt.

Aus Sicht der IHK-Organisation ist nun geboten, …

  • … die Debatte über Verbraucherinformationen zu versachlichen. Bestmögliche Transparenz für den Verbraucher erreicht man nur in einem gemeinsamen Dialog. Behördliches Vorgehen wie die Pankower Negativliste gegen die Gastronomie und Lebensmittelunternehmen in Form eines „naming and shaming"-Verfahrens hilft letztlich niemandem!
  • … angesichts des Ergebnisses des VIG-Evaluation nach neuen Wegen für Verbraucherinformationen – jenseits von gesetzlichen Regelungen – zu suchen.
  • … auf keinen Fall den Weg einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des Verbraucherinformationsgesetzes, z. B. auf alle Produkte und Dienstleistungen, zu wählen. Hierdurch würden sich auch nicht mehr Verbraucher bei den Behörden informieren.
  • … dass es zu keinem gesetzlichen Direktanspruch auf Informationen gegenüber Unternehmen kommt. Eine solche Bürde wäre gerade für Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen zu schwer, denn vielfach sind diese Unternehmen gar nicht in der Lage, tagesaktuell über ihre Produkte und Dienstleistungen "von der Wiege bis zur Bahre" zu informieren.
  • … Auskünfte über nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren zu verhindern.




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